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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für offene Seminare

Abwehrklausel und Vertragsabschluß

(1)    Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare der oose innovative Informatik GmbH.

(2)    Die Vertragsbedingungen für die Teilnahme und Durchführung von Seminaren richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der oose innovative Informatik GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinerseits auf der Basis eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen arbeitet. In diesem Falle gelten im Falle der Übereinstimmung die übereinstimmenden Geschäftsbedingungen beider Parteien, im Falle der Divergenz anstelle der abweichenden Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle dessen, dass nur eine Partei eine Regelung zu einem Thema in ihren AGB geregelt hat, wird diese Vertragsbestandteil.

(3)    Anmeldungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung in Text (§ 126a BGB) oder Schriftform. Ohne schriftliche Anmeldebestätigung besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Die von uns unmittelbar nach dem Eingang der Anmeldung versendete Bestätigungsemail dient nur Ihrer Information darüber, daß Sie sich bei uns für ein bestimmtes Seminar angemeldet haben und stellt keine Annahme Ihres Angebots dar. Vor der Annahme müssen wir zunächst prüfen, ob noch eine ausreichende Anzahl von Plätzen verfügbar ist.

(4)    Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, die mögliche Teilnehmerzahl für jede Veranstaltung ist begrenzt.

Absagen

Bis 20 Tage vor Seminarbeginn ist eine Stornierung gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 möglich. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, daß uns ein geringerer Schaden entstanden ist.  Bei Inanspruchnahme eines Frühbucherrabattes oder anderer Rabatte ab einer Höhe von 25 Prozent ist eine Stornierung bis 60 Tage vorher kostenlos möglich. Danach ist ein Ersatzteilnehmer zu stellen oder die volle Gebühr zu entrichten. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht oder nur zeitweise zum Seminar, ist ebenfalls die volle Gebühr zu entrichten.

Termingarantie

Sofern eine Termingarantie auf der Anmeldebestätigung vermerkt ist, haben Sie sofort Planungssicherheit. Ausgenommen von der Termingarantie ist ein Ausfall des Seminars infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben wie insbesondere durch höhere Gewalt (inkl. nachweisliche Krankheit des Trainers, Ausfall der Heizung, Streik, Naturkatastrophen, etc.).

Mindestteilnehmerzahl

Liegen bei Veranstaltungen ohne Termingarantie bis 20 Tage vor Seminarbeginn nicht genügend verbindliche Anmeldungen vor (die Mindestteilnehmerzahl ist gewöhnlich 7) kann das Seminar ausfallen. Das Seminar kann außerdem aus organisatorischen Gründen oder wegen Krankheit des Dozenten kurzfristig abgesagt werden. Evtl. bereits gezahlte Teilnahmegebühren erhalten Sie zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, wenn die oose Innovative Informatik GmbH die Absage des Seminars nicht zu vertreten hat. 

Teilnahmegebühren

Soweit nichts anderes genannt wird, gelten Seminarkosten für öffentliche (d.h. Seminare die von jedem gebucht werden können) Seminare stets pro Teilnehmer. Die Teilnahmegebühren sind 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Ist die Zahlung bis zum ersten Seminartag nicht eingegangen oder kann kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, behalten wir uns eine Entscheidung über die weitere Teilnahme vor. Diese wird anhand einer Bonitätsprüfung durchgeführt.  Im Falle einer negativen Bonitätsentscheidung kann die Teilnahme verweigert werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt unabhängig davon unverändert bestehen. Der Teilnehmer kann ersatzweise die Gebühr direkt vor Ort entrichten. Bei der Bonitätsprüfung berücksichtigen wir bisherige Umsätze, sonstige offene Positionen, die Größe und das Alter des anmeldenden Unternehmens und ggf. weitere Informationen.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Seminars. Reise- und Übernachtungskosten sind grundsätzlich nicht in den Teilnahmegebühren enthalten. Wir bieten Ihnen jedoch an, für Sie entsprechende Übernachtungen im Seminarhotel zu reservieren. Teilnehmer, die kostenlos ein Seminar wiederholen, erhalten keine neuen Seminarunterlagen oder Bücher und müssen das Mittagessen selbst bezahlen.
Sofern Veranstaltungstickets der Deutschen Bahn AG angeboten werden, gelten deren AGB, die wir Ihnen auf Nachfrage gerne übersenden.

Wiederholer

Für die bei bestimmten Seminaren beschriebene kostenlose Wiederholungsmöglichkeit gelten folgende Einschränkungen: Die Wiederholungsmöglichkeit können nur regulär zahlende Teilnehmer beanspruchen, die maximal 25% Rabatt in Anspruch genommen haben. Die Wiederholungsmöglichkeit ist begrenzt auf 24 Monaten ab dem Tag des Zahlungszieles in der Rechnung. Die Wiederholungsmöglichkeit ist personengebunden und nicht übertragbar und gilt nur für genau dieses Seminar. Sofern dieses Seminar innerhalb der Wiederholungsfrist nicht mehr angeboten werden sollte, besteht kein Anspruch auf Wiederholung. Die Anmeldung zur Wiederholung kann frühestens einen Monat vor Seminarbeginn erfolgen und gilt als verbindlich, d.h. bei einer Stornierung gilt die Wiederholungsmöglichkeit als verbraucht. Teilnehmer, die kostenlos ein Seminar wiederholen, erhalten keine neuen Seminarunterlagen oder Bücher und müssen das Mittagessen selbst bezahlen. Für die Wiederholung von Prüfungen, die von externen Stellen angeboten werden, bspw. UML-Zertifizierungstests, sind für jeden Fall der Wiederholung die dann gültigen Testgebühren pro Teilnehmer erneut zu bezahlen

Rabatte

Gruppen-Rabatte: ab 3 Teilnehmer pro Termin 5%, ab 6 Teilnehmer pro Termin 10%, ab 9 Teilnehmer pro Termin 15%
Frühbucher-Rabatt: wenn Sie 60 Tage im Voraus verbindlich buchen (keine Rücktrittsmöglichkeit) erhalten Sie 10% Rabatt.
Gruppen- und Frühbucherrabatte sind bis max. 15% kombinierbar.
Mengenrabatt: Unternehmen, die regelmäßig Teilnehmer anmelden, erhalten ab dem 12. Teilnehmer innerhalb von 2 Jahren 20% Rabatt. Dieser Rabatt ist nicht mit den übrigen Rabatten kombinierbar.
Treuerabatt: Teilnehmer, die schon einmal einen Kurs bei uns besucht und bezahlt haben, erhalten bei jeder weiteren Anmeldung 25% Rabatt. Dieser Rabatt ist nicht auf andere Personen (bspw. Kollegen) übertragbar und nicht mit den übrigen Rabatten kombinierbar.
Privatkundenrabatt: Teilnehmer, die die Kursgebühren privat bezahlen (d.h. Rechnungsempfänger ist eine Privatperson) erhalten 25% Rabatt, sofern noch Plätze frei sind. Die verbindliche Benachrichtigung darüber, ob noch ein Platz frei ist, erfolgt erst 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldeeinganges vergeben. Der Privatkundenrabatt ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Bei Verhinderung kann kein Ersatzteilnehmer benannt werden.

Copyright

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor, sofern diese vom Urheberrecht geschützt sind. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der oose Innovative Informatik GmbH für gewerbliche Zwecke verwendet, insbesondere nicht  vervielfältigt, verbreitet, über öffentliche Netze anderen zur Verfügung gestellt werden.

Haftung

Wir haften für die von uns zu vertretenen Schäden einmalig bis zur Höhe des bei Eingehung des Vertrags mit seiner Erfüllung verbundenen, typischen Schadensrisikos. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgeschlossen sind alle Schäden an Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder Verletzungen von Garantiezusagen sowie Schäden, die vorsätzlich oder arglistig verursacht wurden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
Für Seminare dritter Trainer und Veranstalter, in deren Namen die oose Innovative Informatik GmbH die Anmeldeverwaltung und Rechungsstellung durchführt, haftet die oose Innovative Informatik GmbH nicht.

Sonstiges

Die oose Innovative Informatik GmbH ist berechtigt, den Teilnehmer bzw. seine Firma in ihrer Kundenliste aufzuführen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt werden.

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sachwalter öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand 08.09.2009

oose Innovative Informatik GmbH
Straßenbahnring 7
20251 Hamburg

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