§ 1 Geltungsbereich
(1) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe der oose Innovative Informatik GmbH im Unternehmensverkehr.
(2) Die oose Innovative Informatik GmbH arbeitet ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinerseits auf der Basis eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen arbeitet. In diesem Falle gelten im Falle der Übereinstimmung die übereinstimmenden Geschäftsbedingungen beider Parteien, im Falle der Divergenz anstelle der abweichenden Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle dessen, dass nur eine Partei eine Regelung zu einem Thema in ihren AGB geregelt hat, wird diese Vertragsbestandteil.
(3) Für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen ist – soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind – ausschließlich das Angebot oder die Auftragsbestätigung der oose Innovative Informatik GmbH maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Angebot
(1) Angebote der oose Innovative Informatik GmbH sind freibleibend. Angebote gelten nur dann als angenommen, wenn die oose Innovative Informatik GmbH das Angebot schriftlich oder per Fax annimmt. Menge, Qualität und die Eigenschaften der Ware sind aus dem Angebot oder Auftragsbestätigung selbst oder unter Bezugnahme von Waren und Preislisten ersichtlich.
(2) Die in der Bestätigungs-E-Mail beinhaltete Erklärung ist keine Annahme des Angebots, sondern dient nur der Bestätigung des Empfanges des Angebots und dazu, daß der Kunde den Inhalt seines Angebots noch einmal überprüfen kann.
(3) Die oose Innovative Informatik GmbH behält sich das Recht vor, Warenbeschreibungen im Hinblick auf die beschriebenen Eigenschaften so zu ändern, dass die jeweils aktuellen gesetzlichen Erfordernisse berücksichtigt werden.
(4) Vereinbarungen über Mengen oder Qualitätsangaben, die von den Leistungsbeschreibungen der Waren oder Leistungen abweichen, sind erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Angaben von Lieferanten und Mitarbeiter der oose Innovative Informatik GmbH. Auch Kostenvoranschläge und Frachtangaben sind unverbindlich, bis sie von der oose Innovative Informatik GmbH schriftlich bestätigt wurden.
(5) Angaben zur Beschaffenheit der Waren und Leistungen sind keine Garantien. Garantien müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
(6) Die oose Innovative Informatik GmbH kann die eigene Leistung von der Zahlung eines angemessen Vorschusses abhängig machen. Bis zu dem Eingang dieser Anzahlung besteht seitens der oose Innovative Informatik GmbH ein Einrederecht.
§ 3 Sicherheitsvorschriften / Produkteigenschaften
(1) Sofern die Waren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt und/oder weiterverarbeitet werden, ist der Kunde selbst für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die in dem jeweiligen Bestimmungsland gelten, verantwortlich. Abweichungen hiervon sind gesondert zu vereinbaren.
(2) Leistungsbeschreibung, Verarbeitungs- und Lagerhinweise für die Ware ergeben sich aus dem Angebot.
(3) Die Bewirkung betriebswirtschaftlicher Ziele des Kunden ist nicht geschuldet.
(4) Die Möglichkeit zur Teillieferung bleibt ausdrücklich vorbehalten, wenn dem Kunden nach dem Vertragszweck eine Teillieferung zumutbar ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Gegebenfalls dem Kunden obliegende Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot / bzw. der Auftragsbestätigung der Oose.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, bis zu dem die vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, wie insbesondere Genehmigungen und Freigaben der oose Innovative Informatik GmbH zugegangen sind.
(3) Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten.
§ 5 Lieferung
(1) Die Lieferung durch die oose Innovative Informatik GmbH erfolgt insofern unter dem Vorbehalt, dass die oose Innovative Informatik GmbH selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und oose Innovative Informatik GmbH die fehlende Verfügbarkeit der Ware bzw. einzelner Bestandteile, die zu ihrer Herstellung erforderlich sind, nicht zu vertreten hat. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verlangen.
(2) Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, nicht von der oose Innovative Informatik GmbH zu vertretender Umstände ist die oose Innovative Informatik GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
(3) Die Lieferung erfolgt dadurch, dass die Ware dem Kunden ab dem in der Vereinbarung genannten Ort bereitstellt wird. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
(4) Sofern ein anderer Lieferort vereinbart wird, wird die Ware dem Kunden an diesem Ort zur Verfügung gestellt. Falls die oose Innovative Informatik GmbH nicht rechtzeitig liefert, muss der Kunde der oose Innovative Informatik GmbH eine schriftliche Nachfrist setzen. Nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist darf der Kunde Schadenersatz anstelle der Leistung verlangen und den Vertrag kündigen.
(5) Die oose Innovative Informatik GmbH wird während des Annahmeverzugs die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einlagern. Auf Wunsch des Kunden wird die oose Innovative Informatik GmbH die Ware während des Annahmeverzugs versichern.
(6) Der Kunde kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Preis zu zahlen.
(7) Gerät die oose Innovative Informatik GmbH in Verzug, so haftet die oose Innovative Informatik GmbH für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Kunden in einer Höhe von 15%, es sei denn, die Verzögerung ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es liegt eine Verletzung einer Garantiezusage oder eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vor. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Sofern der Kunde den Transport übernommen hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sobald die Ware einem Spediteur, einem Frachtführer der Bahn, der Post oder dem Kunden übergeben oder zur Abholung bereitgestellt worden ist. Die Lieferzeit ist - vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen - eingehalten, wenn die bestellte Ware versandbereit steht und der Kunde hiervon unterrichtet wurde.
(2) Sofern die oose Innovative Informatik GmbH den Transport übernimmt, geht Gefahr spätestens mit Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die oose Innovative Informatik GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat.
(3) Verzögert sich der Transport infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 7 Annahme
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Preise
(1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle von der oose Innovative Informatik GmbH genannten Preise auf der Basis „ex Works“. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtkostenversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Produktpreise beinhalten keine Versand-, Versicherungs- und Installationskosten.
(2) Sofern die Ware ins Ausland verkauft wird, ist der Kunde selbst für die Abfuhr der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere der Steuern, verantwortlich.
(3) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die von der oose Innovative Informatik GmbH unbestritten oder gerichtlich festgestellt worden sind.
(4) Alle Preise sind netto Preise. Die Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
§ 9 Zahlung
Sofern eine Abbuchung bei elektronischem Lastschrifteinzug zurückgeht (unabhängig davon, ob dies vom Kunden oder von der Bank veranlasst wurde), so trägt der Kunde die dadurch angefallenen Bankgebühren.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Kunden über. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.
(2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die oose Innovative Informatik GmbH teilt dem Kunden etwas anderes mit.
(3) Der Kunde hat die Verpflichtung, die Vorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren und sie auf eigene Kosten im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind sofort anzuzeigen.
(4) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware an die oose Innovative Informatik GmbH ab, maximal aber 110% der jeweils offenen Forderung.
(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die oose Innovative Informatik GmbH zu benachrichtigen, damit die oose Innovative Informatik GmbH Klage gem. § 771 ZPO erheben kann.
(6) Die oose Innovative Informatik GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die der oose Innovative Informatik GmbH zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der oose Innovative Informatik GmbH.
§ 11 Mängelgewährleistung
(1) Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf wesentliche Mängel und Vollständigkeit untersuchen und etwaige Rügen der oose Innovative Informatik GmbH gegenüber erklären.
(2) Im Falle der Geltendmachung von Mängeln steht der oose Innovative Informatik GmbH zunächst das Recht zu, eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen binnen angemessener Frist zu unternehmen. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl den Preis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.
(3) Bei unerheblichen Mängeln ist das Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.
(4) Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel durch die oose Innovative Informatik GmbH zu vertreten ist, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde ohne Zustimmung der oose Innovative Informatik GmbH gelieferte Waren, anders als von der oose Innovative Informatik GmbH vorgegeben, gelagert, die Waren in anderen als den vom Kunden mitgeteilten Prozessen verwendet wurden oder die Waren zu einem anderen als dem vom Kunden mitgeteilten Zweck verwendet wurden.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche, sofern die oose Innovative Informatik GmbH kein vorsätzliches, grob fährlässiges Verhalten vorwerfbar ist oder Ansprüche aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind oder eine Garantiezusage betroffen ist und/oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(6) Falls der Kunde die von der oose Innovative Informatik GmbH gelieferte Ware weiter verarbeitet, trägt er im Falle des Auftretens eines Mangels die Beweislast dafür, dass der Mangel nicht durch ihn zu vertreten ist.
§ 12 Schadenersatzansprüche
(1) Die oose Innovative Informatik GmbH haftet für fahrlässig verursachte Vermögensschäden der Höhe nach beschränkt auf die für den Vertragstyp typische Schadenshöhe, welche bei Eingehung des Vertrags ersichtlich war.
(2) Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres, nachdem sie dem Kunden bekannt sind bzw. bei Anwendung gehöriger Sorgfalt hätten bekannt sein müssen.
(3) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit oder die Verletzung einer Garantiezusage. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 13 Geheimhaltung
(1) Beide Seiten verpflichten sich, über alle ihr im Rahmen der Tätigkeit für die jeweils andere Partei zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern der Parteien, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen dient.
(2) In Zweifelsfällen ist jede Partei verpflichtet, die jeweils andere vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
(3) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Tatsachen, die nachweislich offenkundig sind oder zum bekannten Stand der Technik gehören oder der jeweiligen Partei schon vor der Bekanntgabe durch den Kunden zur Kenntnis gelangt waren oder nach der Bekanntgabe durch den Kunden nochmals durch Dritte, die keiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der oose Innovative Informatik GmbH unterlagen, mitgeteilt worden sind.
§ 14 Datenschutz
Der Kunde ist über Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Aufträgen erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausführlich unterrichtet worden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Der Kunde hat jederzeit das Recht, sich über den Inhalt und Umfang der vertragsrelevanten Daten zu informieren. Er kann nach der vollständigen Abwicklung aller vertraglichen Ansprüche die Löschung der Daten verlangen.
§ 15 Weitere Bestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt werden.
(2) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sachwalter öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.