Um die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit Firmensitz in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen, führte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ein neues Förderinstrument ein – den Bildungsscheck. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten, die großen Nachholbedarf bei der Weiterbildung haben. Bilden sich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der Kursgebühren – maximal 500 Euro pro Bildungsscheck.
Der Bildungsscheck deckt bis zu 50% der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 € pro Teilnehmer und Maßnahme) und kann z.B. für die Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren der oose Innovative Informatik GmbH eingelöst werden. Sie sparen demnach bei Einlösung Ihres Bildungssscheck auf ein 5-Tages Seminar bis zu € 500 auf den regulären Preis, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Wer darf den Bildungsscheck einlösen?
Privatpersonen aus NRW oder Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in NRW mit bis zu maximal 250 Mitarbeitern können seit dem 23.01.06 den Bildungsscheck bei ausgewählten Beratungsstellen erhalten. Die beantragende Person darf in den letzten 2 Jahren keine Weiterbildungsmaßnahme besucht haben. Betriebsinhaber gehören nicht zu dem Bezugskreis.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Seminare der oose Innovative Informatik GmbH.
Wie funktioniert die Beantragung?
Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten beantragen den Bildungsscheck bei einer der 175 Beratungsstellen in NRW und erhalten dort den Bildungsscheck. Diesen reichen sie bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
Mit der Bewilligung des Bildungsscheck, übernimmt das Land 50% der Kosten, bis maximal 500 Euro für die Weiterbildungsmaßnahme, die Differenz zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Haben Sie weitere Fragen? Weiterführende Informationen zum Bildungsscheck finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Link: