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Staatlich gefördert qualifizieren!

Der Staat fördert Weiterbildung bzw. Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte und Zeitarbeitnehmer (mit und ohne Kurzarbeitsgeld), z. B. durch Bildungsgutscheine nach dem 3. Sozialgesetzbuch (SGB III), durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), durch das Sonderprogramm WeGebAU und durch Neuregelungen des Konjunkturpaketes II.

Gerade in Krisenzeiten nutzen viele Unternehmen, Privatpersonen und Freiberufler die Chance zur Weiterqualifizierung, um für die Zeit danach gut gerüstet zu sein. Gut, dass der Staat dies auch so sieht und daher finanziell fördert.

So haben Bezieher von Kurzarbeitsgeld prinzipiell die Möglichkeit, entweder über einen Bildungsgutschein die vollständige Übernahme der Seminarkosten bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen oder Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu erhalten und zwischen 25% und 80% der Seminarkosten erstattet zu bekommen.

Außerdem sieht das Sozialgesetzbuch (§ 417 sowie § 421t SGB III) Fördermöglichkeiten sowohl für Beschäftigte als auch für Zeitarbeitnehmer vor, zum Beispiel durch vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten oder Übernahme des Arbeitgeberanteils zu Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeitern.

Durch das Konjunkturpaket II die Fördermöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch wie auch aus dem Sonderprogramm "Weiterbildung für Ungelernte und Geringqualifizierte" (WeGebAU) weiter geöffnet worden, so dass nun beispielsweise auch qualifizierte Beschäftigte unabhängig von Alter und Betriebsgröße über das Bildungsgutscheinverfahren gefördert werden können.

Auch der Bildungsscheck NRW (eine bundeslandspezifische Förderung) bietet Möglichkeiten zur teilweisen Erstattung von Seminarkosten.


Egal ob Sie 

  • als Personalverantwortliche/r Ihre Mitarbeiter schulen möchten oder
  • selbst KurzarbeiterIn sind und sich dennoch weiter bilden möchten oder
  • normal beschäftigt sind (und seit mind. 4 Jahren keine öffentlich geförderte Weiterbildung genossen haben)

==> Wir beraten Sie gerne!

Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer Schulungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit, z. B. durch das Ausfüllen von Anträgen o. Ä.! Sprechen Sie uns einfach an. Kontakt

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