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oose. am Meer 🌊 #workation im Sommer an der Ostsee - Sand, Sonne, Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kundenseminare, Coaching und Projektarbeit

1. Gegenstand

1.1       Kundenseminare sind Einsätze, die ein Unternehmen (im Folgenden auch Auftraggebende genannt) beauftragt, bei denen die oose eG (im Folgenden auch oose genannt) eine Gruppe von Mitarbeitenden des Auftraggebers schult. Kundenseminare finden zumeist in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt. Im Gegensatz hierzu sind Öffentliche Seminare solche Einsätze, die öffentlich angekündigt werden und zu denen sich einzelne Teilnehmende verschiedener Unternehmen anmelden können.

1.2       Coachings sind Einsätze, bei denen oose direkt mit einem Mitarbeitenden oder einem kleinen Team des Auftraggebers zusammenarbeitet, beispielsweise um sofort aufkommende Fragen und Probleme zu klären, um die Qualität der Arbeitsergebnisse zu sichern, um die gewählte Vorgehensweise im Auge zu behalten oder um Stärken und Schwächen in der Projektarbeit zu erkennen.

1.3       Projektarbeit sind Einsätze, bei denen oose aktiv in Projekten des Auftraggebers mitarbeitet. Anders als beim Coaching, geht es hier also nicht um Know-how-Transfer, sondern um die Abarbeitung von Arbeitsaufträgen und die Erstellung von Projektergebnissen.

2. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

2.1       Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung. oose teilt dem Auftraggeber hierzu eine Checkliste der benötigten Mittel (beispielsweise Raum und Ausstattung, Arbeitsplatzanforderungen, Teilnehmendenliste, Hard- und Softwareausstattung etc.) mit. Diese Checkliste wird vom Auftraggeber ausgefüllt und bis spätestens zur angegebenen Frist an oose zurückgeschickt.

2.2       Der Auftraggeber teilt oose alle zur Reisebuchung notwendigen Informationen (insbesondere Datum, Veranstaltungsort und Uhrzeiten) mit.

2.3       oose hat das Recht, die Durchführung eines beauftragten Einsatzes abzulehnen, wenn der Auftraggeber diese Informationen nicht wenigstens 14 Tage vor Beginn schriftlich mitgeteilt oder der Auftraggeber mit oose eine andere einvernehmliche Vereinbarung darüber getroffen hat.

2.4       Der Auftraggeber teilt oose in der Bestellung die vollständige Rechnungsanschrift mit. Im Falle einer nachträglichen Korrektur, die der Auftraggeber verschuldet, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 EUR fällig.

2.5       Der Auftraggeber bestimmt die Teilnehmenden und lädt sie ein. Die Teilnehmenden geben am Ende der Leistungserbringung ihre Beurteilung in mündlicher oder textueller Form ab. Sofern der Auftraggeber ein eigenes Formular zur Leistungsbeurteilung vorbereitet hat, kann oose dies verwenden.

3. Leistungen von oose

3.1       Die Leistung findet standardmäßig in deutscher Sprache und ggf. mit deutschen Unterlagen statt. Andere Sprachen müssen schriftlich vereinbart werden.

3.2       oose teilt dem Auftraggeber die minimale und maximale Teilnehmendenzahl zur erfolgreichen Durchführung des Einsatzes mit.

3.3       oose stellt die Unterlagen zur Leistungserbringung (beispielsweise Teilnahmebestätigungen, Fotoprotokoll etc.) ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.

4. Honorar

4.1       Bei einem Tagessatz wird je Einsatztag abgerechnet, unabhängig davon, wie viele Stunden pro Tag tatsächlich geleistet wurden.

4.2       Wird nach Stundensatz abgerechnet, erfolgt der Nachweis der geleisteten Stunden durch entsprechende Tätigkeitsberichte der eingesetzten Mitarbeitenden. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der nachgewiesenen Einsatzstunden.

4.3       Die Tages- oder Stundensätze für Seminare, Coaching, eCoaching und Projektarbeit sind im Angebot aufgeführt.

4.4       oose rechnet die Reise- und Nebenkosten separat ab; sie sind nicht in den Tages- bzw. Stundensätzen enthalten.

4.5       Etwaige Vor- und Nachbereitungszeiten und spezielle vom Auftraggeber gewünschte Anpassungen der Inhalte sind nicht im regulären Leistungsumfang enthalten. oose führt sie bei Bedarf im Angebot gesondert auf und rechnet sie zu dem dort vereinbarten Stundensatz ab.

4.6       Bei mehr als zwei Coachingeinsätzen pro Monat erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der nachgewiesenen Einsatztage.

4.7       Für Einsätze an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen erhebt oose einen Aufschlag von 30 % auf das Honorar.

4.8       Der Auftraggeber kann die eCoaching-Leistungen bedarfsweise nach Absprache mit oose abrufen. oose rechnet die genutzte Zeit monatlich mit den im Angebot genannten Konditionen ab.

5. Reise- und Nebenkosten

5.1       oose berechnet alle im Rahmen des Einsatzes veranlassten Reise- und Übernachtungskosten mit einer Reisekostenpauschale.

5.2       Abweichend davon kann zwischen Auftraggeber und oose schriftlich vereinbart werden, dass die Reisekosten nach Aufwand und Verpflegungsmehraufwände (Spesen) durch Tagespauschalen nach steuerlich vorgesehenen Sätzen abgerechnet werden.

Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass am geplanten Einsatzort keine ausreichenden Übernachtungs-möglichkeiten bestehen (z.B. Engpässe aufgrund von Messen).
Außerdem berechnet oose alle nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Nebenkosten wie z.B. Unterkunft in einem Hotel der gehobenen Mittelkasse, Mietwagen, Nahverkehrsmittel, Taxis und Parkgebühren auf Basis von Einzelbelegen.

5.3       oose wählt für die An- und Abreise bei Bahnfahrten gewöhnlich die 1. Klasse (mit Bahncard Business 25) und bei Flügen gewöhnlich die günstigste Klasse, sofern entsprechende Plätze verfügbar sind.

5.4       Sofern oose Unterlagen, Materialien und andere Hilfsmittel vorab zum Veranstaltungsort liefern bzw. diese dort nach der Veranstaltung abholen lässt, rechnet oose dies ggf. pauschal ab.

6. Verschwiegenheitspflicht, Geschäftsunterlagen

6.1       oose verpflichtet sich, über alle vertraulichen Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen gegenüber Unbefugten zu bewahren. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit gibt oose alle in Besitz befindlichen geschäftlichen Unterlagen unaufgefordert an den Auftraggeber zurück.

6.2       oose ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden in seiner Referenzliste anzugeben.

6.3       Das Copyright der von oose bereitgestellten Seminarunterlagen verbleibt bei oose. Der Auftraggeber darf insbesondere die Unterlagen nicht für andere Zwecke und Veranstaltungen einsetzen als die von oose durchgeführten. Es ist den Teilnehmenden gestattet, für private Zwecke Fotokopien anzufertigen, wobei die Weitergabe an Dritte ausgeschlossen ist.

7. Rücktritt, Ausfall und Terminverschiebung

7.1       Im Falle eines Rücktrittes durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor dem ersten Tag des Einsatzes, berechnet oose 50 % der sich sonst ergebenen Vergütung und danach den vollen Betrag.

7.2       Im Falle einer Terminverschiebung durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor dem ersten Tag des Einsatzes, ist dies kostenfrei möglich, danach berechnet oose 50 % der sich sonst ergebenden Vergütung.

7.3       Der Auftraggeber trägt bei einem von ihm verursachten Rücktritt bzw. bei einer von ihm verursachten Terminverschiebung etwaige Stornokosten für bereits getätigte Reise- und Hotelbuchungen.

7.4       oose ist berechtigt, falls die für den Auftrag vorgesehene Person den Auftrag aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) nicht durchführen kann, eine andere Person einzusetzen oder zu beauftragen.

7.5       Im Falle eines Ausfalls der für den Auftrag vorgesehenen Person aus anderen Gründen als in 7.4 genannt, bemüht sich oose um eine Ersatzperson oder/und Ersatztermin. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Durchführung verweigern und ohne weitere Kosten zurücktreten. oose weist auf Wunsch den Grund des Ausfalls nach. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegenüber oose im Falle eines von oose zu verantwortenden Grundes sind nicht möglich.

7.6       Im Falle einer Terminverschiebung durch oose, berechnet oose dem Auftraggeber nur 80 % der vereinbarten Vergütung. Die Reisekosten berechnet oose dem Auftraggeber in voller Höhe.

8. Sonstige Regelungen

8.1       Alle Beauftragungen müssen schriftlich erfolgen.

8.2       Die hier beschriebenen Geschäftsbedingungen bleiben gültig, bis sie durch neue ersetzt werden. Vorherige Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Für Angebote gelten stets die Konditionen, die am Tag der Angebotsabgabe gültig waren. Sie bleiben für ein Angebot so lange gültig, bis die im Angebot angegebene Bindefrist abgelaufen ist.

8.3       Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

8.4       Ergänzungen und Änderungen zu diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart oder durch ein verbindliches Angebot zugesichert werden.

9. eLearning

Bei Bedarf gelten als Ergänzung die AGB für eLearning.

10. Datenschutz

Es gilt in Bezug auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unsere Datenschutzerklärung, welche auf unseren Internetseiten eingesehen und abgerufen werden kann (www.oose.de/datenschutz).

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AGB für Kundenseminare, Coaching und Projektarbeit, Stand: 06.08.2025